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BSG Urteil v. - B 14 AS 33/12 R

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 2 Abs 4 AlgIIV 2008 vom , § 23 Abs 4 SGB 2 vom , § 34 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuerrückerstattung - einmalige Einnahme - Zuflussprinzip - Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw Verteilzeitraum hinaus - vorzeitiger Verbrauch durch Schuldentilgung - Frage des Vorliegens bereiter Mittel zur Bedarfsdeckung - keine Berücksichtigung fiktiven Einkommens - verfassungskonforme Auslegung - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - keine Darlehensgewährung nach § 23 Abs 4 SGB 2)

Leitsatz

Eine einmalige Einnahme darf auch über einen Verteilzeitraum hinweg nur bedarfsmindernd berücksichtigt werden, soweit sie als bereites Mittel geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:291112UB14AS3312R0

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2012 S. 4042
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2013 S. 716
LAAAE-33178

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