Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 2 Abs 4 AlgIIV 2008 vom , § 23 Abs 4 SGB 2 vom , § 34 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuerrückerstattung - einmalige Einnahme - Zuflussprinzip - Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw Verteilzeitraum hinaus - vorzeitiger Verbrauch durch Schuldentilgung - Frage des Vorliegens bereiter Mittel zur Bedarfsdeckung - keine Berücksichtigung fiktiven Einkommens - verfassungskonforme Auslegung - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - keine Darlehensgewährung nach § 23 Abs 4 SGB 2)
Leitsatz
Eine einmalige Einnahme darf auch über einen Verteilzeitraum hinweg nur bedarfsmindernd berücksichtigt werden, soweit sie als bereites Mittel geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2012:291112UB14AS3312R0
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 50/2012 S. 4042 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2013 S. 716 LAAAE-33178