Kein Kindergeldanspruch eines Ägypters ohne den tatsächlichen Besitz eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
berechtigt
Leitsatz
Für den Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 1 EStG kommt es
allein darauf an, dass tatsächlich ein Aufenthaltstitel mit der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit erteilt worden ist. Ein
hierauf gerichteter, rechtlich bestehender Anspruch gem. § 29 Abs. 5 Nr. 3 AufhG genügt nicht, wenn in dem bisherigen Aufenthaltstitel
das Gegenteil ausgesprochen worden ist.