Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Beschluss v. - 14 V 2068/12

Gesetze: FGO § 69 Abs. 6 S. 2

Antrag auf Änderung eines Beschlüsses über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Nach § 69 Abs. 6 S. 2 FGO kann die Änderung oder Aufhebung eines Beschlusses über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nur wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände beantragt werden.

2. Dies liegt nur vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAE-33368

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank