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FG München Urteil v. - 14 K 3204/10

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6a

Reihengeschäft

die Beförderung oder Versendung des Gegenstands ist nur einer der Lieferungen zuzuordnen

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Leitsatz

Schließen bei einem sog. Reihengeschäft mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands gemäß § 3 Abs. 6 S. 5 UStG nur einer der Lieferungen zuzuordnen (, DB 2011, 2354).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2014 S. 223 Nr. 4
Ubg 2014 S. 197 Nr. 3
RAAAE-33390

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