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BAG Urteil v. - 2 AZR 516/11

Gesetze: § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 Halbs 2 KSchG, § 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 138 Abs 1 ZPO, § 138 Abs 2 ZPO, § 292 ZPO, § 111 S 3 Nr 1 BetrVG

Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Sozialauswahl

Leitsatz

Gegen die Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG ist nur der Beweis des Gegenteils zulässig (§ 292 ZPO). Der Arbeitnehmer muss deshalb darlegen und im Bestreitensfall beweisen, weshalb sein Arbeitsplatz trotz der Betriebsänderung noch vorhanden ist oder wo sonst im Betrieb oder Unternehmen er weiterbeschäftigt werden kann. Dabei muss er seine Kenntnismöglichkeiten ausschöpfen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1012 Nr. 17
DB 2013 S. 7 Nr. 16
DB 2013 S. 880 Nr. 16
LAAAE-33593

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