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BGH Urteil v. - I ZR 82/11

Gesetze: § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 4 MarkenG, § 15 Abs 5 MarkenG, § 19 Abs 1 MarkenG, § 19 Abs 2 MarkenG, § 23 Nr 1 MarkenG

Markenrecht: Ausweitung des Tätigkeitsbereichs eines mit einem anderen gleichnamigen Unternehmens trotz Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage; Erlöschen des Auskunftsanspruchs gegen den ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Gesellschaft - Völkl

Leitsatz

Völkl

1. Besteht zwischen Gleichnamigen eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, ist in die Prüfung, ob eine Partei trotz Störung der Gleichgewichtslage ein schutzwürdiges Interesse an der Ausweitung ihres Tätigkeitsbereichs hat (hier: Vertrieb auch von Skischuhen unter der Unternehmensbezeichnung der Beklagten), eine Änderung der Marktverhältnisse einzubeziehen, aufgrund deren der Verkehr erwartet, dass die in der Branche tätigen Unternehmen ein bestimmtes Produktsortiment (hier: Skier, Skibindungen und Skischuhe) anbieten.

2. Der gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft bestehende Auskunftsanspruch erlischt nicht mit dem Ausscheiden aus der Geschäftsleitung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAE-33612

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