Reiserecht: Vertrag über die Teilnahme an einer Kreuzfahrt als Pauschalreisevertrag; Kündigungsrecht bei Verhinderung der Anreise durch höhere Gewalt
Leitsatz
1. Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Kreuzfahrt ist als Reisevertrag im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB anzusehen.
2. Ist dem Reisenden die Anreise zum Ausgangsort der Kreuzfahrt infolge höherer Gewalt unmöglich oder ist seine Anreise erheblich erschwert, kann er den Vertrag über die Teilnahme an der Kreuzfahrt auch dann kündigen, wenn die Anreise nicht Bestandteil des Reisevertrags ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 1674 Nr. 23 NJW 2013 S. 6 Nr. 16 DAAAE-33616