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BGH Urteil v. - II ZR 56/12

Gesetze: § 246 AktG, § 250 Abs 1 AktG, § 251 Abs 3 AktG

Aktiengesellschaft: Wegfall des Rechtsschutzinteresses für die Wahlanfechtungsklage bei Rücktritt des gewählten Aufsichtsrats

Leitsatz

1. Wird die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung durch Klage angefochten, so führt die Beendigung des Amtes durch Rücktritt des gewählten Aufsichtsratsmitglieds zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses für die Wahlanfechtungsklage, wenn die Nichtigerklärung keinen Einfluss auf die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft, der Aktionäre sowie der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mehr haben kann.

2. Die Nichtigerklärung oder Nichtigkeitsfeststellung eines Wahlbeschlusses hat grundsätzlich solche Auswirkungen, wenn die Beschlussfähigkeit oder das Zustandekommen eines Aufsichtsratsbeschlusses von der Stimme eines Aufsichtsratsmitglieds abhängt, dessen Wahl nichtig ist oder für nichtig erklärt wird. Das Aufsichtsratsmitglied, dessen Wahl nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, ist für die Stimmabgabe und Beschlussfassung wie ein Nichtmitglied zu behandeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AG 2013 S. 387 Nr. 10
BB 2013 S. 1166 Nr. 20
BB 2013 S. 450 Nr. 9
BB 2013 S. 897 Nr. 16
DB 2013 S. 23 Nr. 9
DB 2013 S. 6 Nr. 15
DB 2013 S. 806 Nr. 15
DNotZ 2013 S. 624 Nr. 8
DStR 2013 S. 11 Nr. 8
DStR 2013 S. 12 Nr. 15
NJW 2013 S. 1535 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2013 S. 1632
StBW 2013 S. 230 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2013 S. 436
WM 2013 S. 699 Nr. 15
WPg 2013 S. 728 Nr. 14
ZIP 2013 S. 5 Nr. 8
ZIP 2013 S. 720 Nr. 15
ZIP 2023 S. 511 Nr. 10
wistra 2013 S. 4 Nr. 4
MAAAE-33626

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