Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - KRB 20/12

Gesetze: § 67 Abs 2 OWiG, § 81 Abs 4 S 2 GWB vom , Art 103 Abs 3 GG

(Kartellordnungswidrigkeitenverfahren: Rücknahme des Einspruchs gegen einzelne Bußgeldfestsetzungen bei selbstständigen Taten; Bußgeldobergrenze von 10% des Gesamtumsatzes eines Unternehmens - Grauzementkartell) 

Leitsatz

Grauzementkartell

1. Die Rücknahme des Einspruchs gegen einzelne Bußgeldfestsetzungen ist nur wirksam, soweit es sich um selbstständige Taten handelt. Das Gericht hat bei der Prüfung, ob eine einheitliche Tat vorliegt, einen Beurteilungsspielraum, der im Rechtsbeschwerdeverfahren nur einer eingeschränkten Prüfung unterliegt.

2. Die Regelung des § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB 2005, wonach die Geldbuße 10 vom Hundert des Gesamtumsatzes eines Unternehmens nicht übersteigen darf, ist in verfassungskonformer Auslegung als Obergrenze zu verstehen.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1298 Nr. 22
BB 2013 S. 961 Nr. 17
DB 2013 S. 14 Nr. 16
NJW 2013 S. 1972 Nr. 27
NJW 2013 S. 8 Nr. 20
WM 2013 S. 1810 Nr. 38
wistra 2013 S. 391 Nr. 10
RAAAE-33633

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank