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BGH Urteil v. - XI ZR 240/10

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 S 1 ZPO, § 287 Abs 1 ZPO

(Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich Rückvergütungen; Kausalitätsvermutung bei vom Anleger gewünschter steueroptimierter Anlage auf Empfehlung seines Steuerberaters)

Tatbestand

Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Rückabwicklung einer Beteiligung an der              V.       4 GmbH & Co. KG (im Folgenden: V 4) in Anspruch.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1215 Nr. 7
DStR 2013 S. 13 Nr. 22
BAAAE-33634

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