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BGH Urteil v. - XI ZR 227/12

Gesetze: § 46 Abs 1 S 2 Nr 4 KredWG vom , § 46a Abs 1 S 1 Nr 1 KredWG vom , § 271 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 280 BGB, § 286 BGB

Bankinsolvenz: Stundungswirkung eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlassenen vorübergehenden Zahlungsverbots; Feststellung von Verzugszinsforderungen zur Insolvenztabelle

Leitsatz

1. Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlassenes vorübergehendes Zahlungsverbot nach § 46a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG in der bis zum geltenden Fassung, das seit dem mit lediglich modifizierten Eingriffsvoraussetzungen in § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG geregelt ist, entfaltet keine Stundungswirkung.

2. Die Anordnung des Zahlungsverbots führt nur zu einem vorübergehenden Leistungshindernis für die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Gläubiger analog § 275 Abs. 1 BGB. Das erlaubt die Geltendmachung von Verzugszinsansprüchen für die Dauer des Zahlungsverbots.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 961 Nr. 17
DB 2013 S. 6 Nr. 16
DB 2013 S. 922 Nr. 17
NJW 2013 S. 3437 Nr. 47
WM 2013 S. 742 Nr. 16
ZIP 2013 S. 766 Nr. 16
ZAAAE-33652

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