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Steuerliche Gestaltungsmodelle im Zusammenhang mit Finanzmarktprodukten unter Ausnutzung von § 8b KStG
In der Vergangenheit sind mehrere Fallgestaltungen bekannt geworden, in denen durch eine Kombination von nach § 8b KStG steuerfreien Veräußerungsgewinnen mit steuerwirksamen Finanzanlagen steuerliche Verluste vermittelt werden sollten. Mit den kombinierten Produkten soll wirtschaftlich i.d.R. eine Kapitalmarktrendite erzielt werden. Steuerlich wird demgegenüber ein hoher steuerfreier Gewinn nach § 8b KStG und ein gegenläufiger steuerpflichtiger Verlust in nahezu gleicher Höhe erklärt.
Mit solchen Geschäften haben sich in der Vergangenheit mehrere Finanzgerichte beschäftigt. Die in den Nrn. 1 bis 3 dargestellten Entscheidungen der Finanzgerichte
Nürnberg vom (Az. 1 K 69/2009), rechtskräftig
Düsseldorf vom (Az. 6 K 2435/09 K), EFG 2012, Seite 2055, Rev. eingelegt, Az. des BFH I R 52/12 und
Niedersachsen vom (Az. 6 K 382/10), DStZ 2013, Seite 94, NZB eingelegt, Az. des BFH I B 187/12
betreffen sowohl Einzelinvestitionen als auch Investitionen über Investmentfonds.
Ich bitte, in ähnlich gelagerten Fällen die von den Finanzgerichten vertretene Auffassung zu übernehmen.
Ggf. kommt ein Ruhen entsprechender Einsprüche bis zur Entscheidung des BFH in den Verfahren I B 187/12 und I R 52/12 in Betracht.