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BAG Beschluss v. - 1 ABR 78/11

Gesetze: § 87 Abs 1 S 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 10a SpielbkG BE

Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

Leitsatz

Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG wird durch einen Verwaltungsakt eingeschränkt, soweit dieser den Arbeitgeber verpflichtet, eine bestimmte Maßnahme vorzunehmen oder zu unterlassen.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1075 Nr. 18
DB 2013 S. 2034 Nr. 36
DB 2013 S. 8 Nr. 17
NJW 2013 S. 8 Nr. 34
DAAAE-34520

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