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BAG Urteil v. - 5 AZR 877/12

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob für den von der Beklagten angeordneten Bereitschaftsdienst Zeitzuschläge zu zahlen sind und der Bereitschaftsdienst in vollem zeitlichen Umfang auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers zu berücksichtigen ist.

Fundstelle(n):
HAAAE-34523

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