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BGH Beschluss v. - III ZR 367/12

Gesetze: § 240 ZPO, § 250 ZPO, § 301 ZPO, § 179 InsO, § 180 InsO

Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Teilaufnahme

Leitsatz

Die Teilaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits ist in der Regel nur möglich, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen in Bezug auf den aufgenommenen Teil des Rechtsstreits und den nicht aufgenommenen Teil ausgeschlossen ist.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 8 Nr. 19
NJW-RR 2013 S. 683 Nr. 11
WM 2013 S. 993 Nr. 21
ZIP 2013 S. 1094 Nr. 22
YAAAE-34578

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