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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 713/12

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger als sog. Spinning-Trainer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Lehrer gemäß § 2 S. 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI - unterliegt.

Fundstelle(n):
YAAAE-34633

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