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BFH Beschluss v. - V B 31/11

Gesetze: FGO § 60 Abs. 1, ZPO § 72

Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen durch die Möglichkeit der einfachen Beiladung; keine Streitverkündigung im finanzgerichtlichen Verfahren

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 944 Nr. 6
QAAAE-34679

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