Kein Abrechnungsbescheid bei versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge durch die Bank
Leitsatz
Erfasst die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts nur Ansprüche des Vollstreckungsschuldners auf Auszahlung seines Kontoguthabens und überweist die Bank irrtümlich einen das Guthaben übersteigenden Betrag, handelt es sich bei dem Rückzahlungsanspruch der Bank nicht um einen aus dem Steuerschuldverhältnis herrührenden Erstattungsanspruch i.S. des § 37 Abs. 2 AO, über dessen Bestehen dem Grund und der Höhe nach im Wege eines Abrechnungsbescheids verbindlich entschieden werden kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 897 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2013 S. 1460 XAAAE-34681