Zahlungen an den Wohnungsberechtigten zum Verzicht auf sein
Wohnungsrecht als sofort abziehbare Werbungskosten
Leitsatz
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung ist auch dann anzunehmen, wenn der Eigentümer aufgrund einer
schuldrechtlichen Vereinbarung mit dem Wohnungsberechtigten ein Entgelt dafür
zahlt, dass dieser sein Wohnungsrecht nicht (mehr) ausübt und es so erreicht,
das Grundstück zu vermieten und Einkünfte daraus zu
erzielen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 914 Nr. 6 ErbStB 2013 S. 170 Nr. 6 HFR 2013 S. 677 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2013 S. 1458 StBW 2013 S. 434 Nr. 10 BAAAE-34684