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BGH Urteil v. - I ZR 74/12

Gesetze: § 832 Abs 1 BGB, § 19a UrhG, § 78 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 85 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 UrhG

Urheberrechtsverletzung im Internet: Grenzen der Aufsichtspflicht von Eltern eines 13-jährigen Kindes hinsichtlich des Verbots der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen - Morpheus

Leitsatz

Morpheus

Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2957 Nr. 48
GmbHR 2012 S. 335 Nr. 24
NJW 2012 S. 28 Nr. 49
NJW 2013 S. 1441 Nr. 20
NJW 2013 S. 6 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2012 S. 3840
ZIP 2012 S. 5 Nr. 47
FAAAE-34888

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