Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers zur Beratung über die finanziellen Vorteile eines Immobilienkaufs durch den Verkäufer
Leitsatz
Ein Vermittler kann bei der Beratung über die finanziellen Vorteile eines Immobilienkaufs zugleich im eigenen und im fremden Namen handeln. Er kann daher von dem Verkäufer auch dann zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend bevollmächtigt sein, wenn er seinerseits einen Vermittlungs- oder Beratungsvertrag mit dem Kaufinteressenten geschlossen hat (Fortführung von Senat, Urteil vom , V ZR 308/02, NJW 2003, 1811).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 1873 Nr. 26 WM 2013 S. 839 Nr. 18 EAAAE-34897