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BSG Urteil v. - B 2 U 25/11 R

Gesetze: § 24 Abs 1 SGB 10, § 33 Abs 1 SGB 10, § 39 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 56 Abs 1 SGB 7, § 73 Abs 3 SGB 7

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - wesentliche Besserung des Gesamtzustandes der Unfallfolgen - Einzel-MdE - Gesamt-MdE - Bestandskraft - Vertrauensschutz

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Entziehung der Verletztenrente durch die Beklagte wegen wesentlicher Besserung der Unfallfolgen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:130213UB2U2511R0

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 26 Nr. 9
RAAAE-34926

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