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LSG Bayern Urteil v. - L 8 SO 92/08

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung für die Unterbringung des Beigeladenen zu 1. in einem Wohnheim der Klägerin für die Zeit vom 01.04.2002 bis 30.06.2010.

Fundstelle(n):
IAAAE-34955

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