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BGH Urteil v. - V ZR 14/12

Gesetze: § 1004 Abs 1 BGB

Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien

Leitsatz

Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom , V ZR 45/10, NJW 2011, 749).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 1809 Nr. 25
NJW 2013 S. 6 Nr. 20
RAAAE-35198

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