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BGH Urteil v. - VIII ZR 233/12

Gesetze: § 242 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB

Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrages

Leitsatz

Eine Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs für einen Familienangehörigen ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Eigenbedarf zwar nur kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist, bei Abschluss des Mietvertrages aber noch nicht absehbar war.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 6 Nr. 19
NJW 2013 S. 1596 Nr. 22
NJW 2013 S. 6 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2013 S. 985
ZIP 2013 S. 5 Nr. 15
VAAAE-35217

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