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BGH Urteil v. - VII ZR 122/11

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 9 VOB A vom , Nr 18300 Abschn 0.2.3 DIN

Öffentlicher Bauauftrag: Fehlende Angaben zu Bodenkontaminationen in der Leistungsbeschreibung

Leitsatz

Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an , BGHZ 192, 172).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 1957 Nr. 27
MAAAE-35220

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