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BGH Urteil v. - VII ZR 224/12

Gesetze: § 92b Abs 1 S 2 HGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB

Nebenberuflicher Handelsvertreter: Wirksamkeit von Kündigungsfristen und Vertragsstrafenklauseln

Leitsatz

1. Eine gegenüber einem Handelsvertreter im Nebenberuf verwendete Formularbestimmung, wonach eine Vertragskündigung nach einer Laufzeit von drei Jahren nur unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres zulässig ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.

2. Eine gegenüber einem Handelsvertreter verwendete Formularbestimmung, wonach der Handelsvertreter eine Vertragsstrafe unabhängig vom Verschulden verwirkt, ist unwirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1089 Nr. 19
BB 2013 S. 1428 Nr. 24
DStR 2013 S. 12 Nr. 20
GmbHR 2013 S. 182 Nr. 12
NJW 2013 S. 2111 Nr. 29
NJW 2013 S. 8 Nr. 21
WM 2013 S. 878 Nr. 19
ZIP 2013 S. 1432 Nr. 30
ZIP 2013 S. 5 Nr. 18
WAAAE-35221

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