Krankenversicherung - Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über Krankenhausbehandlung - Schiedsspruch - Anfechtungsklage - Neubescheidungsklage - keine materiellen Einwendungsausschlüsse im Widerspruch zum Wirtschaftlichkeitsgebot - Beachtung - Sechs-Wochen-Frist für Einleitung MDK-Überprüfungsverfahren - kein Vorverfahrenserfordernis für Versicherungsträger und ihre Verbände
Leitsatz
1. Die Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über Krankenhausbehandlung können deren Schiedssprüche nur mit der Anfechtungsklage angreifen, nicht mit der Neubescheidungsklage.
2. Verträge über Krankenhausbehandlung oder sie ersetzende Schiedssprüche dürfen keine materiellen Einwendungsausschlüsse im Widerspruch zum Wirtschaftlichkeitsgebot festsetzen.
3. Verträge über Krankenhausbehandlung oder sie ersetzende Schiedssprüche müssen die gesetzliche Sechs-Wochen-Frist für die zulässige Einleitung von MDK-Überprüfungsverfahren beachten.