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BFH Beschluss v. - X B 139/12

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a, FGO § 76 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1

Kein Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei Aufforderung zur Stellungnahme vor der mündlichen Verhandlung; Hinweispflicht des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei Bezug einer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegender Abfindung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 978 Nr. 6
BAAAE-35416

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