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BFH Beschluss v. - V R 24/12

Gesetze: FGO § 54, FGO § 56 Abs. 1, FGO § 120 Abs. 2, FGO § 155, ZPO § 85 Abs. 2, ZPO § 222, BGB § 187, BGB § 188

Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; besondere Sorgfaltspflichten bei der Personalüberwachung

Leitsatz

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines entschuldbaren Büroversehens: Die Revisionsbegründungsfrist gehört nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen. Deshalb ist der Prozessbevollmächtigte bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 970 Nr. 6
HFR 2013 S. 607 Nr. 7
EAAAE-35428

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