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BAG Urteil v. - 2 AZR 674/11

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist. Der mit der ursprünglichen Beklagten zu 2. wegen eines Rückkehranspruchs geführte Rechtsstreit ist rechtskräftig zulasten des Klägers abgeschlossen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAE-35535

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