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BAG Urteil v. - 8 AZR 877/11

Gesetze: § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 5 BGB, § 613a Abs 6 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 315 Abs 3 S 1 BGB, § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 106 GewO, § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst b KSchG, § 95 Abs 3 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 100 Abs 1 BetrVG

Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers von der Beklagten zu 2. im Wege eines Betriebsübergangs auf die Beklagte zu 1. übergegangen ist und ob diese den Kläger weiterbeschäftigen muss - hilfsweise darüber, ob eine von der Beklagten zu 2. ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis des Klägers mit ihr beendet hat.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1203 Nr. 20
BB 2013 S. 1853 Nr. 31
DB 2013 S. 1178 Nr. 21
DStR 2013 S. 13 Nr. 25
NJW 2013 S. 8 Nr. 20
EAAAE-35548

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