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BGH Urteil v. - I ZR 86/11

Gesetze: § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 167 ZPO, Art 17 Abs 1 CMR, Art 23 Abs 1 CMR, Art 32 Abs 1 S 1 CMR, Art 32 Abs 3 CMR

Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Abtretung der Klageforderung vor Zustellung der Klage an den Beklagten

Leitsatz

Eine Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, aber vor Zustellung der Klage an den Beklagten, führt nicht zur Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1153 Nr. 20
NJW 2013 S. 1730 Nr. 24
ZIP 2013 S. 1048 Nr. 21
MAAAE-35567

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