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BGH Beschluss v. - II ZR 45/12

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB

Prospekthaftung im weiteren Sinne: Offenlegung eines Sicherungsgeschäfts zwischen der Fondsgesellschaft und einem Gründungsgesellschafter im Beteiligungsprospekt

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAE-35572

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