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BGH Urteil v. - II ZR 273/11

Gesetze: § 626 Abs 2 BGB

Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages: Beginn der Kündigungserklärungsfrist; Übertragung der Befugnis zur Kündigung; Erforderlichkeit einer positiven Kenntnis von den kündigungsrelevanten Tatsachen

Leitsatz

1. Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an.

2. Die Befugnis, den Anstellungsvertrag zu kündigen, kann sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch die Gesellschafter auf andere Personen übertragen werden.

3. Kenntnis liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist. Kennenmüssen oder grobfahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1217 Nr. 21
BB 2013 S. 947 Nr. 16
DB 2013 S. 1102 Nr. 20
DB 2013 S. 14 Nr. 16
DB 2013 S. 6 Nr. 20
DStR 2013 S. 10 Nr. 15
DStR 2013 S. 12 Nr. 20
GmbH-StB 2013 S. 242 Nr. 8
GmbHR 2013 S. 645 Nr. 12
NJW 2013 S. 2425 Nr. 33
NJW 2013 S. 6 Nr. 21
StBW 2013 S. 423 Nr. 9
StBW 2013 S. 622 Nr. 13
WM 2013 S. 931 Nr. 20
WPg 2013 S. 680 Nr. 13
ZIP 2013 S. 5 Nr. 15
ZIP 2013 S. 971 Nr. 20
wistra 2013 S. 4 Nr. 5
HAAAE-35599

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