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BGH Urteil v. - III ZR 80/12

Gesetze: § 280 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 830 BGB, § 27 StGB, § 264a Abs 1 StGB, § 51a WiPrO vom

Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur in einem Kapitalanlagemodell tätigen Wirtschaftsprüfers: Verjährungseinrede gegen Ansprüche aus Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Sekundärhaftung; Beihilfe als Mittelverwendungskontrolleur einer Medienfondsgesellschaft zum Kapitalanlagebetrug

Tatbestand

Der Kläger macht gegen die Beklagten Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der           MBP                              KG (im Folgenden: MBP KG II) geltend. Er zeichnete am 27. Dezember 2000 eine Kommanditbeteiligung an dem Fonds über 170.000 DM zuzüglich 5 % Agio. Die Beteiligung wurde treuhänderisch von einer anderen Gesellschaft gehalten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 6 Nr. 23
SAAAE-35607

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