Gesetze: § 35 Abs 3 S 1 SGB 3, § 41 Abs 2 SGB 3 vom , § 43 Abs 1 SGB 3 vom , § 296 Abs 1 S 3 SGB 3, § 297 Nr 1 SGB 3, § 652 Abs 2 BGB
Arbeitsvermittlung - Angebot eines privaten Arbeitsvermittlers im Internetportal der BA - Forderung eines erfolgsunabhängigen pauschalen Aufwendungsersatzes - Deaktivierung - virtuelles Hausrecht der BA
Leitsatz
Die Bundesagentur für Arbeit ist als Betreiberin eines Internetportals ("Jobbörse") berechtigt, Angebote privater Arbeitsvermittler zu löschen, wenn diese von Arbeitsuchenden die Zahlung eines erfolgsunabhängigen pauschalen Aufwendungsersatzes verlangen.