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BVerwG Urteil v. - 8 C 7/12

Tatbestand

Die Klägerin ist Rechtsanwältin und zusätzlich als Berufsbetreuerin tätig. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht war sie in 29 Fällen zur Betreuerin bestellt.

Fundstelle(n):
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2013 S. 316
LAAAE-35631

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