Gesetze: § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom
Kassenärztliche Vereinigung - gesetzliche Vorgabe von arztgruppenspezifischen Grenzwerten ab 2005 - Regelungen über Individualbudgets im durch Schiedsamt festgesetzten Verteilungsmaßstab verstoßen gegen diese Vorgabe - Erfüllung der Vorgabe auch im Fall fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften
Leitsatz
1. Mit der seit 2005 bestehenden Vorgabe, für die Honorarverteilung arztgruppenspezifische Grenzwerte vorzusehen, waren - auch nach den abgeschwächten Anforderungen der Übergangsregelung vom - Regelungen über Individualbudgets nicht vereinbar.
2. Die Vorgabe arztgruppenspezifischer Grenzwerte konnte auch im Fall fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften erfüllt werden. Fachgruppenzuordnungen konnten durch pauschale Honoraraufteilungen nach Kopfteilen und Ansätzen von Mittelwerten erfolgen.