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BSG Urteil v. - B 6 KA 13/12 R

Gesetze: § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom

Kassenärztliche Vereinigung - gesetzliche Vorgabe von arztgruppenspezifischen Grenzwerten ab 2005 - Regelungen über Individualbudgets im durch Schiedsamt festgesetzten Verteilungsmaßstab verstoßen gegen diese Vorgabe - Erfüllung der Vorgabe auch im Fall fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften

Leitsatz

1. Mit der seit 2005 bestehenden Vorgabe, für die Honorarverteilung arztgruppenspezifische Grenzwerte vorzusehen, waren - auch nach den abgeschwächten Anforderungen der Übergangsregelung vom - Regelungen über Individualbudgets nicht vereinbar.

2. Die Vorgabe arztgruppenspezifischer Grenzwerte konnte auch im Fall fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften erfüllt werden. Fachgruppenzuordnungen konnten durch pauschale Honoraraufteilungen nach Kopfteilen und Ansätzen von Mittelwerten erfolgen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:060213UB6KA1312R0

Fundstelle(n):
VAAAE-35992

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