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BFH Beschluss v. - V B 64/12

Gesetze: UStG § 9, UStG § 15, UStG § 14 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Verlust des Vorsteuerabzugs aufgrund Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerfreiheit nach § 9 UStG

Leitsatz

1. Es ist bereits geklärt i.S. des § 115 FGO, dass der Unternehmer den Verzicht auf die Steuerfreiheit nach § 9 UStG durch die Erteilung einer Rechnung mit Steuerausweis erklären kann und in diesem Fall die Rückgängigmachung des Verzichts nur durch Erteilung einer berichtigten Rechnung ohne Steuerausweis erfolgen kann, dass die Rückgängigmachung des Verzichts auf das Jahr der Ausführung des Umsatzes zurückwirkt und der Leistungsempfänger aufgrund des Widerrufs des Verzichts seinen Anspruch auf Vorsteuerabzug rückwirkend für das Jahr der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs verliert.
2. Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO kommt nur dann in Betracht, wenn das Urteil des FG unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1135 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2013 S. 1795
GAAAE-36097

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