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BGH Urteil v. - IX ZR 62/12

Gesetze: § 91 Abs 1 InsO, § 110 Abs 1 InsO

Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des zur Zeit der Insolvenzeröffnung laufenden Kalendermonats

Leitsatz

Nach Ablauf der in § 110 Abs. 1 InsO genannten Frist kann sich die Unwirksamkeit einer Vorausverfügung allein aus den allgemeinen Vorschriften ergeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1345 Nr. 23
DB 2013 S. 1291 Nr. 23
DB 2013 S. 6 Nr. 22
NJW 2013 S. 2429 Nr. 33
WM 2013 S. 1040 Nr. 22
ZIP 2013 S. 1082 Nr. 22
SAAAE-36375

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