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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 LW 11/12

Streitig ist die gesamtschuldnerische Haftung des Klägers als Landwirt für Beiträge in Höhe von 3.462,00 Euro für die Zeit vom 9.7.2010 bis 20.10.2011 zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) für die Beigeladene, seine Ehefrau.

Fundstelle(n):
MAAAE-36539

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