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BFH Urteil v. - XI R 51/10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind

Leitsatz

1. Bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist auf den Kalendermonat abzustellen. Eine Nachzahlung von Grundsicherung nach dem SGB XII für mehrere Monate gehört in dem auf den Zuflussmonat folgenden Monat zu den Bezügen i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG des behinderten Kindes.
2. Durch die Grundsicherung wie auch durch deren Nachzahlung erfährt der Unterhaltsverpflichtete im jeweils zu betrachtenden (Monats-)Zeitraum eine Entlastung, da nach § 1602 Abs. 1 BGB unterhaltsberechtigt nur ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Ergibt sich eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Kindes, kann davon ausgegangen werden, dass dem dem Grunde nach Kindergeldberechtigten kein zusätzlicher Aufwand erwächst, der seine steuerliche Leistungsfähigkeit mindert.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1088 Nr. 7
EAAAE-36614

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