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BFH Urteil v. - IV R 33/09

Gesetze: GewStG § 5 Abs. 1 Satz 3, GewStG § 7, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, UmwStG § 18 Abs. 4

Personengesellschaft als Steuerschuldner der Gewerbesteuer, wenn ein Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt

Leitsatz

1. Eine Personengesellschaft ist Steuerschuldner der Gewerbesteuer i.S. von § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG auch insoweit, als nach § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG 1995 i.d.F. des JStG 1997 (auch) ein Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Personengesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt und deshalb bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags zu berücksichtigen ist.
2. Zum Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft i.S. des Gewerbesteuerrechts gehört auch das Sonderbetriebsvermögen. Steuerschuldner in Bezug auf den im Zusammenhang mit dem Sonderbetriebsvermögen erzielten Gewerbeertrag ist danach ebenfalls die Personengesellschaft und nicht der einzelne Mitunternehmer.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1122 Nr. 7
DStR 2013 S. 1324 Nr. 26
DStRE 2013 S. 889 Nr. 14
EStB 2013 S. 258 Nr. 7
GmbH-StB 2013 S. 207 Nr. 7
GmbHR 2013 S. 774 Nr. 14
HFR 2013 S. 914 Nr. 10
StBW 2013 S. 582 Nr. 13
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2013 S. 512
Ubg 2013 S. 465 Nr. 7
IAAAE-36617

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