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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 1 K 121/12

Gesetze: EStG §§ 64 Abs. 2, 63 Abs. 1, 32 Abs. 1

Gewährung von Kindergeld für in England lebenden Sohn

Leitsatz

Für sein in England bei der Mutter lebendes Kind steht dem in Deutschland lebenden Vater Kindergeld zu.

Fundstelle(n):
JAAAE-36686

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