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BGH Beschluss v. - I ZB 61/12

Gesetze: § 766 ZPO, § 885 Abs 1 ZPO, Art 13 GG

Zwangsräumung eines Hausgrundstücks: Anforderungen an die Bestimmtheit des Räumungstitels bei Durchbruch zu einem Nachbarhaus; Einwendung der unzulässigen Teilräumung der Wohnung im Verfahren der Vollstreckungserinnerung

Leitsatz

1. Ein Vollstreckungstitel, durch den der Schuldner zur Räumung eines Hauses verurteilt worden ist, bei dem ein Raum aufgrund eines Durchbruchs einen Teil des Nachbarhauses mitumfasst, ist nicht unbestimmt, wenn der Gerichtsvollzieher mit allgemein zugänglichen Hilfsmitteln (etwa Bauplänen) und unter Heranziehung von sachkundigen Hilfspersonen klären kann, was zu dem zu räumenden Haus gehört.

2. Der Schuldner kann im Verfahren der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO nicht den Einwand erheben, ein Titel zur Räumung eines Hauses sei eine Verurteilung zu einer nach Art. 13 GG unzulässigen Teilräumung der Wohnung.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 2287 Nr. 31
NJW 2013 S. 6 Nr. 23
NJW 2013 S. 8 Nr. 24
WM 2013 S. 1076 Nr. 23
YAAAE-36736

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