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BSG Urteil v. - B 12 R 15/11 R

Gesetze: § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 17 Abs 1 SGB 4, § 23a Abs 1 S 1 SGB 4 vom , § 23a Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 4, § 28f Abs 2 SGB 4, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 ArEV, § 40 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, § 40 Abs 1 S 3 EStG, § 6 SachBezV 1995 vom

Sozialversicherung - keine Beitragspflicht von pauschal versteuerten Belobigungsprämien an Mitarbeiter im Rahmen eines Belohnungssystems - geldwerter Vorteil - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - sonstige Sachbezüge

Leitsatz

Pauschal versteuerte Belobigungsprämien, die ein Arbeitgeber den Mitarbeitern eines seiner Verkaufsteams anlassbezogen gewährt, unterliegen als "sonstige Sachbezüge" nicht der Beitragspflicht in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung, unabhängig davon, ob sie einmalig oder wiederholt gewährt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:311012UB12R1511R0

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 1949 Nr. 37
RAAAE-36747

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