Keine Wiedereinsetzung bei Fehleingabe in den elektronischen Fristenkalender
Leitsatz
Bei Versäumung der Frist zur Begründung der Revision ist ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Organisationsverschulden anzunehmen, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der den rechts- und steuerberatenden Berufen angehört, einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet und die dort vorgenommenen Eintragungen nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker kontrolliert werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1117 Nr. 7 DStR 2013 S. 14 Nr. 28 FAAAE-36806