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BFH Urteil v. - IV R 4/11

Gesetze: EStG § 3c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1

Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG

Leitsatz

1. Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt nicht für substanzbezogene Wertminderungen und Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, die der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser zur Nutzung überlassen hat.
2. Wurde Pachtentgelt z.B. ursprünglich zu fremdüblichen Bedingungen vereinbart und hat der Verpächter zu einem späteren Zeitpunkt auf die (noch nicht entstandenen) Pachtforderungen ganz oder teilweise verzichtet, kommt es für die Frage, ob Aufwendungen weiterhin in vollem Umfang oder nach § 3c Abs. 2 EStG nur noch eingeschränkt abgezogen werden können, darauf an, ob der Verzicht durch das Pachtverhältnis veranlasst ist oder auf dem Gesellschaftsverhältnis beruht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1081 Nr. 7
StBW 2013 S. 581 Nr. 13
PAAAE-36807

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