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BFH Urteil v. - V R 12/12

Gesetze: UStG § 18 Abs. 1, UStG § 18 Abs. 2, UStG § 18 Abs. 9, UStG § 16, UStG § 13b, UStDV § 59, EWGRL 1072/79 Art. 1

Regelbesteuerungsverfahren und Vergütungsverfahren nicht kumulativ anwendbar; Vergütung von Vorsteuerbeträgen im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern

Leitsatz

1. Ist der im Ausland ansässige Unternehmer Steuerschuldner nach § 13b UStG, erfolgt die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nicht im Vergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 ff. UStDV, sondern nach dem Regelbesteuerungsverfahren der §§ 16, 18 UStG.
2. Regelbesteuerungs- und Vergütungsverfahren sind nur alternativ, nicht aber kumulativ anzuwenden.
3. Geht der im Ausland ansässige Unternehmer irrtümlich davon aus, dass das Regelbesteuerungsverfahren z.B. im Hinblick auf eine nach § 13b UStG angenommene Steuerschuldnerschaft, die tatsächlich aber nicht besteht, anzuwenden sei, und wird dieser Fehler erst nach Ablauf der Antragsfrist für das Vergütungsverfahren festgestellt, kann die vor Ablauf der Antragsfrist für das Vergütungsverfahren eingereichte Jahressteuererklärung als im Inland gestellter Vergütungsantrag anzusehen und dem Unternehmer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO zu gewähren sein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1133 Nr. 7
DStZ 2013 S. 482 Nr. 14
HFR 2013 S. 738 Nr. 8
IWB-Kurznachricht Nr. 12/2013 S. 402
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2013 S. 514
ZAAAE-36808

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